Heckbox MFT BackBox Transportbox für Anhängerkupplung zum Mieten
13 €
Beschreibung
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Vermietet wird eine Heckbox BackBox mit Tragemodul BackCarrier von MFT welches den Transport, per Anhängerkupplung ermöglicht. Die Alternative und auch Ergänzung zur Dachbox. Es ermöglicht einfaches Be- und Entladen in bequemer Höhe und reduziert Windgeräusche während der Fahrt. Die BackBox begleitet Sie bei allen Aktivitäten, die etwas mehr Stauraum benötigen. Die BackBox ist auch beladen klappbar. Durch den erweiterter Abklappmechanismus wird die Heckbox zusätzlich nahezu waagrecht zum Boden abgeklappt, welches für Transporter wie z.B. VW-Bus oder MB V-Klasse den bequemen Zugang zum Kofferraum ermöglicht. Natürlich ist sie abschließbar. Sie verfügt über eine LED-Beleuchtung, welche über den 13-poligen Stecker (Adapter auf 7-polig verfügbar) angeschlossen wird. Der Kennzeichenhalter entspricht der Europäischen Norm. Man kann das eigene hintere Nummernschild einfach an den Träger montieren oder sich eines drittes anfertigen lassen!
Technische Daten:
Eigengewicht: ca. 19,5 kg
Max. Zuladung: 57 kg
Abmessungen (L x B x H) in cm: 53 × 154 × 74
Volumen in Liter: 300
Träger abschließbar: ja
Box abschließbar: ja
Abklappbar: ja, auch beladen
Steckeranschluss: 13-polig (Adapter auf 7-polig verfügbar)
Gebühren HeckBox für Anhängerkupplung 300L:
pro Kalendertag (1-6 Tage) : = 13€
Wochenende Fr-So: 30€
1 Woche (7Tage): = 70€
2 Wochen (14 Tage): = 130€
3 Wochen (21 Tage): = 150€
4 Wochen (28 Tage): = 180€
Preise gelten für Selbstabholung.
Abholung / Kaution:
Bei Abholung ist ein gültiger, amtlicher Personalausweis vorzulegen und eine Kaution in Bar zu hinterlegen. Die Höhe der Mietkaution beträgt 100€ und wird bei Abgabe mit dem Mietpreis verrechnet.
Mietumfang:
1x Tragemodul BackCarrier
1x Heckbox BackBox
Optional Adapter von 13-polig auf 7-polig für einmalig 10€ zur Miete.
Anfragen über Ebay-Kleinanzeigen, telefonisch (Mailbox wird regelmäßig abgehört, falls nicht erreichbar) oder auch über WhatsApp oder SMS. Handy: 0176/63648999 oder 0160 94424324.
Wir haben keine festen Öffnungszeiten, wir sind von 07:00 Uhr - 22:00 Uhr für Sie erreichbar, auch am Wochenende und Feiertags.
Als Kleinunternehmer im Sinne von § 19 Abs. 1 UStG wird keine Umsatzsteuer berechnet und ausgewiesen!
Alle Warenzeichen, Logos, Produkt- und Unternehmensbezeichnungen unterliegen den Rechten der jeweiligen Unternehmen und werden nur in der Anzeige als Bestandteil des Produktes verwendet!
Rechtliche Angaben
Mirko Meng & Sara Müller GbR
Miet,- Verleihservice
Kirchentalstraße 20
66482 Zweibrücken OT Mittelbach
Gesellschafter: Mirko Meng & Sara Müller
Telefon: 0176/63648999
0160/94424324
E-Mail: sara.mueller1970@gmail.com
mengmirko@aol.com
Umsatzsteuer-Identifikationsnummer: entfällt da Kleinunternehmerregelung zählt
Mietzeit
Mindestmietzeit für einige Geräte und/oder Maschinen sind 4h. Ein Miettag beginnt frühestens 07:00Uhr und endet spätestens 22:00 Uhr Ein Mietwochenende beginnt Freitag ab 15:00 Uhr und endet Sonntag um 22:00 Uhr. Eine Mietwoche unterscheidet sich in eine
5-Tagewoche, beginnend Montag ab 07:00 Uhr bis Freitag 14:00 Uhr und einer 7-Tagewoche, beginnend Montag 07:00 Uhr bis Sonntag 22:00 Uhr. Der Mietmonat gilt für 30 Tage.
Bereitstellung, Abholtag/-zeit sowie Rückgabetag/-zeit wird zwischen Mieter und Vermieter vereinbart. Eine Verfügbarkeitsgarantie kann jedoch nicht zugesagt werden, da es vorkommen kann, dass zugesagte Maschinen z.B. durch einen Defekt kurzfristig nicht zur Verfügung stehen. Wir werden aber selbstverständlich alles daran setzen, in jedem Fall eine entsprechende Maschine für Sie parat zu haben. Sollten Sie ein Leihgerät länger als geplant benötigen, ist die Verlängerung der abgesprochenen Mietdauer mit dem Vermieter abzusprechen und nur nach Genehmigung des Vermieters zulässig. Bei verspäteter Rückgabe berechnen wir für jede angefangene Stunde 20% vom Tagesmietpreis. Eine Verkürzung und vorzeitige Abgabe eines Leihgerätes ist mit dem Vermieter zu vereinbaren.
Mietpreise und Kaution
Die angegebenen Mietpreise sind Endpreise. Als Kleinunternehmer im Sinne von § 19 Abs. 1 UStG wird keine Umsatzsteuer berechnet und ausgewiesen!
Die Kaution ist bei Mietbeginn zu entrichten in Bar. Die Höhe der Mietkaution wird durch das Leihgerät bestimmt. Mindestkautionshöhe sind 50€ (z.b. bei Kühlbox, Werkzeuge, Dekoartikel). Bei Baumaschinen bzw. Leihgeräten mit höheren Anschaffungspreis liegt die Kaution bei 100€-150€.
Bei Abgabe des Leihgerätes wird der tatsächliche Mietpreis mit der vorausbezahlten Kaution verrechnet.
Zustand der Mietgeräte
Die Mietgeräte werden betriebsfähig und gereinigt dem Mieter übergeben. Abweichungen davon werden schriftlich fixiert (z.B.: Gehäuse des Airless-Spritzgerätes teilweise mit blauer Farbe behaftet). Geräte mit Benzin,-Dieseltanks werden vollgetankt übergeben.
Reinigung / Rückgabe
Die Mietgeräte sind gereinigt und funktionsfähig zurückzugeben (Zustand mindestens so gut wie bei Mietbeginn). Geräte mit Benzin,-Dieseltanks werden vollgetankt vom Mieter wieder zurückgegeben. Bei Nichtbeachtung wird eine Tankpauschale in Höhe von 9€ fällig. Bei unterlassener Reinigung wird eine Reinigungspauschale in Höhe von mindestens 50% des Tages-Basismietpreises sofort zur Zahlung fällig. Bei Speisewärmer gilt, dass diese gereinigt zurückgegeben werden müssen. Falls nicht, erheben wir eine Reinigungspauschale von 10€ pro Set (für schon entleerte Behälter). Für nicht entleerte Behälter erheben wir 20€ pro Set Reinigungspauschale. Beim Rohrreiniger ist die Reinigung gem. des separaten Reinigungshinweises zu beachten. Bei den XXL LOVE Buchstaben wird bei Bruch jeder einzelne LED Birne eine Kostenpauschale von 10€ berechnet. Bei Beschädigung der Buchstaben (auch einzeln) wird eine Gesamtwiederbeschaffungswert von 1000€ berechnet.
Gerätemängel
Zeigt sich beim Betrieb der Geräte während der Mietzeit ein offensichtlich techn. Mangel, so hat der Mieter den Vermieter sofort und unverzüglich davon in Kenntnis zu setzen, um weitergehende Beschädigungen zu vermeiden. Der weitere Gebrauch der Geräte ist unverzüglich zu unterlassen. Ein Ersatzanspruch auf ein Tauschgerät besteht grundsätzlich nicht. Der Mieter haftet für den unsachgemäßen Einsatz der Mietgeräte. Aufgetretene Schäden am Mietgerät, die der Mieter zu vertreten hat, werden auf Kosten des Mieters von einem Fachbetrieb instandgesetzt.
Haftung
Der Mieter verpflichtet sich, die Sicherheitsbestimmungen und Unfallverhütungsvorschriften für das jeweilige Gerät zu beachten und die gegebenenfalls vorgeschriebene Schutzkleidung zu tragen. Der Vermieter haftet nicht für Sach- oder Personenschäden des Mieters oder Dritter, die in Zusammenhang mit der Bedienung und Benutzung der Mietgeräte stehen. Der Vermieter haftet auch nicht für einen eventuellen Verdienstausfall des Mieters aufgrund der Unbrauchbarkeit des Mietobjektes. Eine Minderung der Miete ist ausgeschlossen, wenn der Mieter durch eigenes Verschulden oder Dritter am Gebrauch der Mietgeräte gehindert wird (z.B. Arbeitsverbot am Wochenende wegen Lärmbelästigung, etc.). weiterhin verpflichtet sich der Mieter, das Leihgerät nicht an Dritte zu überlassen.
Verlust
Verluste, die durch Einbruchdiebstahl, Diebstahl oder sonstiges Abhandenkommen während der Mietzeit entstehen, sowie Schäden durch Transportunfälle etc., gehen voll zu Lasten des Mieters (Neubeschaffungswert). Die Mietgeräte bleiben grundsätzlich Eigentum des Vermieters. Bei Mietgegenständen mit Schlössern und/oder Schlüsseln (z.B. Dachboxen, Träger, Sicherungskette) wird bei Verlust des Schlüssels eine Pauschale von 10€ (zur Wiederbeschaffung) fällig.
Versicherung
Informieren Sie ihren Haftpflichtversicherer über den Gebrauch der Mietgeräte, da Haftpflichtversicherungen nicht grundsätzlich für gemietete Gegenstände und Geräte haften.
Legitimation
Als Neukunde bitten wir Sie einen gültigen amtlichen Lichtbildausweis vorzulegen (Personalausweis oder Führerschein mit Kfz-Schein). Sonstige Dokumente oder Ausweise werden nicht anerkannt, da wir leider auf den zuverlässigen Nachweis einer Wohnadresse bestehen müssen.
Datenschutz
Persönliche Daten, wie z.B. Name, Adresse, Telefonnummer und Personalausweisnr. die im Formular „Mietvertrag für Leihgeräte“ von Mirko Meng & Sara Müller GbR Miet,- Verleihservice RaVen RentalTools niedergeschrieben sind, werden von uns nur zur Kommunikation bzgl. der Abwicklung einer Vermietung eines Leihgerätes, zwischen Mieter und Vermieter genutzt, max. 3 Jahre sicher verwahrt und nicht an Dritte (mit Ausnahme Steuerberater zur Berechnung der Einnahmen Überschuss Rechnung) weitergegeben.
Alle Warenzeichen, Logos, Produkt- und Unternehmensbezeichnungen unterliegen den Rechten der jeweiligen Unternehmen und werden nur in der Anzeige als Bestandteil des Produktes verwendet!