Hamburg Wandsbek : Steuerfreier Verkauf von Immobilien aus Erbe

VB

22041 Hamburg - Wandsbek
29.03.2024

Beschreibung

Immobilien geerbt? Steuerfreier Verkauf von Immobilien aus Erbengemeinschaften.
Das Bundesfinanzhof (BFH) hat in einem Urteil vom 17. Januar 2024 entschieden, dass Immobilienerben, die eine Immobilie aus einer Erbengemeinschaft verkaufen, nun keine Einkommensteuer auf den Gewinn zahlen müssen (Az.: 26.09.2023 – IX R 13/22). Bisher galt dies als privates Veräußerungsgeschäft, was besteuert wurde. Das Urteil besagt, dass der Kauf von Erbanteilen keine Anschaffung darstellt, daher entfällt die Einkommensteuer.
Die Relevanz des Urteils zeigt sich am Beispiel einer Erbengemeinschaft mit drei Erben, die Immobilien geerbt hatte. Ein Erbe kaufte die Anteile der anderen beiden und veräußerte die Immobilie. Das Finanzamt besteuerte den Verkauf, doch der BFH entschied, dass der Anteilskauf keine Anschaffung sei, somit keine Einkommensteuer anfällt.
Experten vom Bundesverband Lohnsteuerhilfevereine (BVL) und Bund der Steuerzahler (BdSt) begrüßen das Urteil, betonen jedoch, dass es sich um den Kauf von Erbanteilen, nicht direkt von Immobilienanteilen, handeln muss, um steuerliche Vorteile zu genießen.
Das Urteil hat keine Auswirkungen auf die Erbschaftsteuerfestsetzung, die weiterhin Freibeträge aufweist. Erbrechtsexperten empfehlen, Erbangelegenheiten frühzeitig zu klären, um Streitigkeiten in Erbengemeinschaften zu vermeiden. Minderjährige haben Mitspracherecht, und das Urteil beeinflusst nicht die Erbschaftsteuerfestsetzung, die weiterhin Freibeträge berücksichtigt.

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