Kranschein Kranschulung Kranführer Kranbediener Ausbildung

VB

24997 Schleswig-Holstein - Wanderup
04.05.2024

Beschreibung

Wir schulen und unterweisen Sie in der Bedienung von Krane.
Krane sind aus dem beruflichen Alltag nicht mehr wegzudenken und prägen das heutige Stadtbild. Mittlerweile gibt es Krane in zahlreichen Ausführungen und verschiedenen Variationen.

Zur optimalen Nutzung von Lagerflächen tragen stationäre Krananlagen, wie z. B. der Portalkran oder der Hallenkran, zur Beschickung von Maschinen oder Schiffen bei.

Mobile Krananlagen lassen sich wiederum variabel einsetzen. Man unterscheidet z. B. zwischen Autokranen, Raupenkranen oder Minikranen, um hier mal drei Ausführungen zu nennen. Diese Krane werden besonders gern für spezielle Einsätze genutzt, wie bei Baustellen auf Zeit oder wo nur wenig Platz zur Verfügung steht.

In den Medien wird leider immer wieder von Unfällen mit Kranen berichtet, die auch schwere Personen- oder Sachschäden mit sich bringen. Diese Tatsache ist verheerend. Für die rechtzeitige Unfallprävention empfiehlt sich immer eine sachgemäße Vorbereitung bei der Bedienung eines Krans.

Hier formulieren die Berufsgenossenschaften entsprechende Grundsätze und Vorschriften. Zum Beispiel die DGUV Vorschrift 1,52,54 (bisher BGV D6 §29) oder der DGUV Grundsatz 309 - 003 (bisher BGG 921)

Jeder Kranführer sollte demnach den Nachweis erbringen, wonach er entsprechend im Umgang mit Kranen geschult wurde.

Die Voraussetzungen für den Umgang mit Kranen sind wie folgt:
-Mindestalter von 18 Jahren
-Geistige und körperliche geeignet
-entsprechende Fahrerlaubnis bei Einsätzen im öffentlichen
Verkehrsraum

Bei einer Kranschulung werden Ihnen alle erforderlichen Inhalte vermittelt, die an den jeweiligen Schulungstyp angepasst werden:
selbstständige Bedienung eines Krans
Information zur Technik eines Krans, Bauarten sowie Hauptbaugruppen
erforderliche Kenntnisse zur Einsatzprüfung
Kenntnisse über Anschlag- und Lastaufnahmemittel
Zeichen bei Arbeit mittels Anschläger und Einweiser
sicheres Handling von Lasten
Kenntnis über einschlägige Sicherheitsvorschriften
Vermittlung Physikalische Grundkenntnisse wie Standsicherheit, Schwerpunkt und Massenträgheit und Tragfähigkeit
Funktion der Bedienelemente, Sicherheitseinrichtungen und der elektrischen Anlage
Einsatz im öffentlichen Straßenverkehr
Steuerung und Einsatz der Hydraulik
Vorschriftsmäßiges Beenden der Kranarbeit

Der Unternehmer sollte seinem Personal die entsprechenden Unterweisungen und die Möglichkeit der Qualifizierung zur Verfügung zu stellen. Nur so wäre der Fürsorgepflicht nachzukommen. Der Unternehmer trägt im Falle eines Unfalls die Haftung.
Aus diesem Grund kommt eine Kranschulung kommt nicht nur Ihnen, sondern auch Ihrem Betrieb zugute.

Nachweislich wird die Unfallquote bei geschultem Personal um ein vielfaches gesenkt und die Arbeitseffizienz beachtlich gesteigert.

Angeführt finden Sie detaillierte Informationen hinsichtlich unserer Kurse für Bediener von Krananlagen:

Portalkran / Brückenkran:
Bei der Schulung für den Portalkran beträgt die Schulungsdauer ca. 1 Schulungstag.
Hier werden Sie in der Theorie sowie im praktischen Umgang mit dem Portal-/Hallen-/Brückenkran geschult und erhalten nach bestandener Abschlussprüfung Ihren Fahrausweis als Führer von Portalkranen.

LKW-Ladekran:
Die Schulung im Umgang mit dem LKW-Ladekran dauert ca. 1 Schulungstag.
Sie werden hier sowohl in der Theorie als auch im praktischen Umgang mit dem LKW-Ladekran geschult und erhalten nach bestandener Abschlussprüfung Ihren Fahrausweis als Führer von LKW-Ladekranen.

Anschläger:
Die Schulung für Anschläger dauert ca. 1 Schulungstag.
Sie werden hier in der Theorie sowie im praktischen Umgang des Anschlagens von Lasten geschult und erhalten nach bestandener Abschlussprüfung ein Zertifikat.

Sollten wir Ihr Interesse geweckt haben und unser Angebot Sie ansprechen, so freue wir uns auf Ihre Kontaktaufnahme.

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