Thule 629200 Dachboxen Motion XT 400 Liter | Dachbox | Vermietung
6 €
Nur AbholungBeschreibung
Thule 629200 Dachboxen Motion XT zu vermieten 6€ pro Tag
Thule Dachbox zu vermieten / verleihen
Vermieten Thule 629200 Dachboxen Motion XT Titan Glänzend, Größe M
Technische Daten:
Volumen: 400 l Maße: 175 x 86.5 x 46 cm Max. Zuladung: 75 kg Gewicht: 17.5 kg
Öffnung der Dachbox beidseitig.
Power Click Befestigung
Mietpreis:
1 Tag 6,-
1 Woche 40€
Kaution 100€ bei Übergabe
Mietvertrag
Erklärung der Funktion inkl.
Verleih nur gegen Vorlage eines Gültigen Ausweisdokument !
Dachträger für BMW X3 auch Ausleihbar !!!
Rechtliche Angaben
Rechtliche Angaben
WN Verleih Service
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Waldemar Neiz
Bürener Str.35c
33154 Salzkotten
Tel.: 017656536773
email:neizw@web.de
Unsere AGB`s
§1 Geltungsbereich
Gegenstand des Vertrages ist die mietweise Überlassung von KFZ-Ausrüstung, Fahrradträger, Dachboxen etc. sowie von technischen Geräten im Bereich Handwerken und Garten.
§2 Anwendungsbereich der AGB.
Es gelten stets ausschließlich vorliegende Allgemeine Miet-Geschäftsbedingungen. Entgegenstehende oder abweichende Bedingungen werden nicht anerkannt, es sei denn, solchen Bestimmungen würde ausdrücklich im Einzelfall zugestimmt. Die vorbehaltlose Ausführung von Verträgen, auch in Kenntnis entgegenstehender oder abweichender Bedingungen, ist keine Zustimmung zu diesen. Es gelten auch in diesem Fall ausschließlich vorliegende Allgemeine Miet-Geschäftsbedingungen.
§3 Datenschutz
Adressdaten und sonstige Daten, die der Mieter dem Vermieter mitteilt, werden ausschließlich zum Zwecke der Vermietung verwendet. Eine Nutzung zu Werbezwecken und/oder andere zwecken schließt der Vermieter aus.
§4 Mietvereinbarungen
Die Mietpreise gelten am Tag der Abholung bis einschließlich dem Tag der Rückgabe. Es gilt der im Mietvertrag schriftlich fixierte Mietpreis. Die Miete ist im voraus zu zahlen. Die Mietpreise verstehen sich incl. Endreinigung. Bei Verhinderung von Anschluss Vermietungen sind die Tagesmietpreise ohne Rabatte zu zahlen. Ein Anspruch auf Tagespreisrückerstattungen bei vorzeitiger Rückgabe besteht nicht. Die Mietsache darf nur vom Mieter oder den im Mietvertrag genannten Personen genutzt werden. Wir erwarten die Rückgabe im gleichen Zustand, wie bei Übergabe. Die Kenntnisnahme von diesen Teil der AGB bestätigt der Mieter mit seiner Unterschrift, bei Abholung der Mietgegenstände. Der Mieter Bestätigt mit seiner Unterschrift die einwandfreie Übernahme des Mietartikels. Der Mieter hat das Recht seine Reservierung Abzusagen. In der Schriftlichenform mit einer Frist von 7 Tagen vor Abholung. Im Falle von späteren Reservierungsabsagen gilt: Bis 5 Tage vor Abholungstermin sind 50% der Vergütung, bis 3 Tage vor Abholungstermin 75% der Vergütung, danach 100% der Vergütung fällig. Kein Umsatzsteuerausweis aufgrund Anwendung der Kleinunternehmerregelung gemäß § 19UStG.
§5 Mietzeitveränderung
Mietzeit Überschreitungen sind nur nach Absprache mit dem Vermieter erlaubt. Eine Veränderung der vertraglich vereinbarten Mietzeit muss mit dem Vermieter mindestens 3 Tage vor Ende der Mietzeit einvernehmlich verabredet werden. Für jeden nicht vereinbarten Tag muss der Mieter den entsprechenden Tagessatz vergüten.
§6 Haftung des Vermieters
Die Haftung des Vermieters ist auf Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit beschränkt. Der Vermieter haften nur für Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit. Im Übrigen ist der Führer des Fahrzeuges für die Montage der Mietsache selbst verantwortlich. Für Hilfestellungen und Ausführungen stehen wir auf ausdrücklichen Wunsch des Kunden mit unseren Fachkenntnissen gerne zur Verfügung, für eventuelle Schäden wird keinerlei Haftung übernommen.
§7 Pflichten des Vermieters
Der Vermieter übergibt eine mangelfreie und verkehrssichere Vermietsache nebst dem im Vertrag genannten Zubehör. Der Vermieter ist verpflichtet die reservierte Mietartikel für den Mieter Bereit zuhalten
§8 Haftung des Mieters
Der Mieter bestätigt mit der Unterzeichnung des Mietvertrages die Haftung für Schäden am Mietobjekt, die nicht dem normalen Verschleiß unterliegen, für Schäden durch unsachgemäße Behandlung, Feuer, Unglücksfälle, Nachlässigkeit, Diebstahl, Abhandenkommens des Mietobjektes oder Benutzung zu verbotenem Zwecke. Der Mieter hat den Mietartikel in vertragsgemäßem Zustand zurückzugeben, d. h. in dem Zustand, wie er den Mietartikel bei Abholung übernommen hat. Bei Beschädigungen jeglicher Art, beschränkt sich die Haftung des Mieters hinsichtlich der Mietsache auf den aktuellen Neukaufswert bzw. bei geringfügigen Schäden auf den Reparaturanteilswert. Gebrochene, Defekte oder fehlende Teile werden je nach Original Ersatzteilliste bestellt und dem Mieter in Rechnung gestellt. Dies gilt ebenfalls wenn der Mieter die Beschädigung aus grobem Verschulden verursacht oder gegen seine Anzeigepflicht verstoßen. Der Mieter haftet nach den allgemeinen Grundsätzen. Er haftet auch, wenn er unerlaubt das Fahrzeug einem Dritten überlässt und der Schaden nicht ohne dies eingetreten wäre. Der Mieter ist für die ordentliche Beladung der Mietsache verantwortlich und haftet deshalb auch für alle Schäden, die durch das Ladegut entstanden sind.
§9 Pflichten des Mieters
Der Mieter hat den Mietartikel sorgsam zu behandeln und ordnungsgemäß zu sichern. Im Falle des Diebstahls ist der Mieter verpflichtet, nachzuweisen, dass die Mietsache ordnungsgemäß abgesichert war. Unfälle oder sonstige Beschädigungen an der Mietartikel hat der Mieter unverzüglich dem Vermieter anzuzeigen. Kleinere Schäden sind spätestens bei Rückgabe des Fahrzeuges mitzuteilen. Der Mieter ist verpflichtet, die Mietsache rechtzeitig zurück bringen ( Nicht später als Tag des Rückgabe). Im Falle der vorzeitigen Rückgabe der Mietgegenstände wird eine Gebühr von der Preisliste berechnet.
§10 Verbotene Nutzung
Die Benutzung des Mietartikel erfolgt auf eigene Gefahr. Dem Mieter ist untersagt, das Mietartikel zu verwenden:
zum Transport von Lebewesen
zur Beteiligung an motorsportlichen Veranstaltungen und Fahrzeugt